{"id":785,"date":"2021-09-17T17:04:12","date_gmt":"2021-09-17T15:04:12","guid":{"rendered":"https:\/\/cartraction.de\/?page_id=785"},"modified":"2022-03-14T18:37:15","modified_gmt":"2022-03-14T17:37:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cartraction.de\/?page_id=785","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"785\" class=\"elementor elementor-785\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-a45ec4c elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a45ec4c\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-d173d3f\" data-id=\"d173d3f\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-bcc5199 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"bcc5199\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<h1><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #3366ff; text-decoration: underline;\"><b>Al<\/b>l<b>gemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der CarTraction GmbH:<\/b><\/span><\/span><\/h1><h3><span style=\"color: #ffffff;\"><b>Pr\u00e4ambel:<\/b><\/span><\/h3><p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden wesentlicher Vertragsbestandteil in s\u00e4mtlichen Rechtsverh\u00e4ltnissen, die die CarTraction GmbH (nachfolgend CarTraction genannt), F\u00fcrstenhofer Str. 4\/3, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRB 780401 und vertreten durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, durch Vertragsschluss mit ihren Kunden eingeht.<\/p><p>Kunden in diesem Sinne sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Der Kunde von CarTraction ist Verbraucher, wenn er eine nat\u00fcrliche Person ist und ein Rechtsgesch\u00e4ft mit CarTraction zu privaten Zwecken eingeht, d. h. das Rechtsgesch\u00e4ft ist nicht bzw. nicht \u00fcberwiegend seiner gewerblichen oder seiner selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zuzuordnen (vgl. \u00a7 13 BGB). Der Kunde von CarTraction ist Unternehmer, wenn er eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts mit CarTraction in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (vgl. \u00a7 14 BGB).<\/p><p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen orientieren sich grunds\u00e4tzlich an der Rechtslage, die gegen\u00fcber Verbrauchern Anwendung findet. Sofern f\u00fcr Unternehmer davon abweichende Regelungen gelten wird hierauf ausdr\u00fccklich hingewiesen.<\/p><p>Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von CarTraction gelten jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltigen Fassung. Diese k\u00f6nnen unter www.CarTraction.de kostenfrei abgerufen werden.<\/p><p><span style=\"color: #ffffff;\"><b>I. Allgemeine Bestimmungen<\/b><\/span><\/p><ol><li>Vertragspartner<\/li><\/ol><p>Unabh\u00e4ngig von der Art der zu erbringenden Vertragsleistung wird in allen F\u00e4llen CarTraction Vertragspartner des Kunden. Ein anderes gilt nur dann, wenn sich dies aus individualvertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden ergibt.<\/p><ol start=\"2\"><li>Erf\u00fcllungsort<\/li><\/ol><p>Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen dieser Vereinbarung der Sitz von CarTraction.<\/p><ol start=\"3\"><li>Umfang der Haftung von CarTraction<\/li><\/ol><p>Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen kein anderes ergibt, haftet CarTraction f\u00fcr eine Verletzung vertraglicher oder au\u00dfer-vertraglicher Pflichten nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften.<\/p><p>Auf Schadensersatz haftet CarTraction unabh\u00e4ngig vom jeweiligen Rechtsgrund nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit in voller H\u00f6he. Im Falle einer einfachen Fahrl\u00e4ssigkeit haftet CarTraction nur f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung deren Einhaltung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und auch vertrauen darf). Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von CarTraction jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/p><p>Ausgeschlossen ist die pers\u00f6nliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen von CarTraction f\u00fcr die von ihnen durch leichte Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Sch\u00e4den. Davon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. F\u00fcr die von ihnen, mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursachten Sch\u00e4den gelten die diesbez\u00fcglich f\u00fcr CarTraction geregelten Haftungsbeschr\u00e4nkungen entsprechend.<\/p><p>Die vorgenannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht soweit CarTraction einen Mangel wissentlich verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie \u00fcbernommen hat. Zudem bleiben gesetzlich zwingende Anspr\u00fcche des Kunden, insbesondere solche nach dem Produkthaftungsgesetz, von vorgenanntem Haftungsausschluss unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"4\"><li>Erkl\u00e4rungen und Anzeigen<\/li><\/ol><p>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Abschluss eines Vertrages mit CarTraction vom Kunden gegen\u00fcber CarTraction abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen sowie Erkl\u00e4rungen \u00fcber R\u00fccktritt und Minderung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Zur Wahrung der Textform gen\u00fcgt auch die \u00dcbermittlung des unterschriebenen Dokuments per Fax oder E-Mail.<\/p><ol start=\"5\"><li>Ausschlie\u00dfliche Geltung dieser AGB<\/li><\/ol><p>Entgegenstehende, abweichende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden entfalten keine Auswirkungen auf die Rechtsverh\u00e4ltnisse zwischen CarTraction und dem Kunden, soweit nicht CarTraction der Geltung der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt selbst dann, wenn CarTraction in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder erg\u00e4nzender allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt.<\/p><ol start=\"6\"><li>Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/li><\/ol><p>Auf alle mit CarTraction eingegangenen Vertragsverh\u00e4ltnisse findet ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG), Anwendung.<\/p><p>Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen nur der Klarstellung. Auch soweit auf eine solche klarstellende Darstellung verzichtet wird, gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich aus-geschlossen werden.<\/p><p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist das am Sitz von CarTraction sachlich und \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht.<\/p><p>CarTraction kann diese AGB in andere Sprachen \u00fcbersetzen. Ma\u00dfgeblich bleibt dabei stets die Fassung in deutscher Sprache.<\/p><ol start=\"7\"><li>Datenschutz<\/li><\/ol><p>F\u00fcr die Datenverarbeitung ist die CarTraction (F\u00fcrstenhofer Str. 4\/3, 71546 Aspach, sowie per Mail kontakt@CarTraction.de) datenschutzrechtlich verantwortlich. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde im Rahmen der Bestellung bei CarTraction zur Verf\u00fcgung stellt (insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten, Bankdaten), werden von CarTraction in \u00dcbereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet, soweit eine weitergehende Einwilligung nicht ausdr\u00fccklich erteilt wird.<\/p><p>Im \u00dcbrigen gelten die ausf\u00fchrlichen Datenschutzhinweise, die auf www.CarTraction.de\/datenschutz eingesehen werden k\u00f6nnen.<\/p><ol start=\"8\"><li>Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/li><\/ol><p>CarTraction wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p><p><span style=\"color: #ffffff;\"><b>II. Bestimmungen f\u00fcr die Erbringung von Werkstatt- und Abstimmleistungen<\/b><\/span><\/p><ol><li>Anwendungsbereich<\/li><\/ol><p>Die Vorschriften des II. Abschnitts finden erg\u00e4nzend Anwendung, wenn der Kunde mit CarTraction einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Werkstattleistungen an Kraftfahrzeugen einschlie\u00dflich dem Einbau oder Ersatz von Fahrzeugteilen abschlie\u00dft.<\/p><ol start=\"2\"><li>Vertragsschluss<\/li><\/ol><p>Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde CarTraction ein Angebot in Form eines Werkstattauftrags erteilt und CarTraction dieses durch eine Best\u00e4tigung per E-Mail oder Aufnahme der beauftragten Werkstattarbeiten in einem Auftragsschein und \u00dcbergabe einer Abschrift des Auftragsscheins an den Kunden annimmt.<\/p><p>Die E-Mail Best\u00e4tigung oder der Auftragsschein haben, soweit m\u00f6glich, die zu erbringenden Werkstattleistungen zu enthalten.<\/p><p>CarTraction steht das Recht zu, Unterauftr\u00e4ge zu erteilen und zu diesem Zweck Subunternehmer einzuschalten und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durchzuf\u00fchren. \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Werkvertrag bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung von CarTraction.<\/p><ol start=\"3\"><li>Fertigstellung und Schuldnerverzug<\/li><\/ol><p>CarTraction ist grunds\u00e4tzlich dazu verpflichtet, die schriftlich mitgeteilten und verbindlichen Fertigstellungstermine einzuhalten. Sofern sich der Umfang der tats\u00e4chlich durchzuf\u00fchrenden Werkstattleistungen nachtr\u00e4glich gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Auftrag \u00e4ndert oder erweitert und dadurch eine Verz\u00f6gerung eintritt, hat CarTraction unverz\u00fcglich unter Angabe der jeweiligen Gr\u00fcnde dem Kunden einen neuen Termin zu benennen.<\/p><p>Kann CarTraction einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung der Werkstattleistungen infolge h\u00f6herer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsst\u00f6rungen ohne eigenes Verschulden, insbesondere durch Ausbleiben von Fachkr\u00e4ften\/ Zulieferungen oder St\u00f6rungen bei Dienstleistern, nicht einhalten, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verz\u00f6gerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen. CarTraction ist jedoch verpflichtet, den Kunden \u00fcber die Verz\u00f6gerungen zu unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.<\/p><p>Der Eintritt des Verzuges bestimmt sich grunds\u00e4tzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ger\u00e4t CarTraction aber auch im Falle verbindlicher Fertigstellungstermine nicht ohne Mahnung des Kunden in Schuldnerverzug. Soweit sich f\u00fcr den Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens gegen CarTraction ergibt, ist dieser auf einen Betrag in H\u00f6he von 5 % des Vertragswerts der versp\u00e4tet erbrachten Werkstattleistungen begrenzt.<\/p><p>Unbeschadet von diesen Vorschriften bestehen die zwingenden gesetzlichen Anspr\u00fcche des Kunden, sowie solche Rechte, die sich f\u00fcr CarTraction im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht aufgrund von Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder der Nacherf\u00fcllung ergeben.<\/p><ol start=\"4\"><li>Abnahme und Abnahmeverzug<\/li><\/ol><p>Die Abnahme der Werkstattarbeiten durch den Kunden erfolgt grunds\u00e4tzlich in der Niederlassung von CarTraction, die zugleich Erf\u00fcllungsort ist. Werden Werkstattleistungen von CarTraction an einer Rennstrecke oder extern erbracht, erfolgt die Abnahme durch den Kunden vor Ort. Dort ist dann der jeweilige Erf\u00fcllungsort. Im Einzelfall k\u00f6nnen hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.<\/p><p>Der Kunde ger\u00e4t in Abnahmeverzug, wenn er es vers\u00e4umt, das zur Vornahme von Werkstattleistungen \u00fcberlassene Kraftfahrzeug innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige sowie der Rechnung abzuholen und CarTraction ihn zur Abholung des Fahrzeugs aufgefordert hat.<\/p><p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht sp\u00e4testens mit der Abnahme auf den Kunden \u00fcber. Der Abnahme durch den Kunden steht es gleich, wenn sich dieser im Abnahmeverzug befindet.<\/p><p>Ger\u00e4t der Kunde in Abnahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Erbringung der Werkstattleistungen aus anderen Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, so berechtigt dies CarTraction zur Geltendmachung des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich erforderlicher Mehraufwendungen (wie z. B. die Kosten der Lagerung von Kraftfahrzeugen, deren R\u00fcckgabe an den Kunden sich verz\u00f6gert). CarTraction kann zur Abgeltung solcher Schadensersatzanspr\u00fcche eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 7,64 \u20ac netto pro Tag der Einlagerung, beginnend mit Ablauf einer Frist von einer Woche ab dem Fertigstellungstermin bzw. in Ermangelung eines verbindlichen Fertigstellungstermins nach Mitteilung der Abholbereitschaft geltend machen. Unbeschadet dieser Regelung kann CarTraction auch einen h\u00f6heren Schaden nachweisen und geltend machen. Unber\u00fchrt bleiben auch sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche. Macht CarTraction einen Anspruch geltend, der auf Zahlung eines \u00fcber die Pauschale hinausgehenden Geldbetrages gerichtet ist, ist die geleistete Pauschale entsprechend in Anrechnung zu bringen. Der Kunde kann den Nachweis f\u00fchren, dass CarTraction kein oder ein geringerer Schaden als der Pauschalbetrag entstanden ist.<\/p><p>Wird durch Abnahmeverzug des Kunden eine Aufbewahrung seines Fahrzeugs erforderlich, so gehen s\u00e4mtliche mit der Aufbewahrung einhergehenden Gefahren zu Lasten des Kunden.<\/p><ol start=\"5\"><li>Preise<\/li><\/ol><p>Auf Wunsch des Kunden wird CarTraction im Auftragsschein Angaben zu den einzelnen Kostenpunkten und dem voraussichtlichen Gesamtpreis machen. S\u00e4mtliche Kostenvoranschl\u00e4ge, die dem Kunden von CarTraction unterbreitet werden, sind unverbindlicher Natur. Aus einem solchen unverbindlichen Kostenvoranschlag kann der Kunde keine Rechte f\u00fcr den Fall herleiten, dass die veranschlagten Kosten im Einzelfall \u00fcberschritten werden.<\/p><p>S\u00e4mtliche im Auftragsschein aufgef\u00fchrten Preise stellen bei Einzelpositionen solche ohne gesetzliche Mehrwertsteuer dar. Der Gesamtbetrag wird sowohl ohne als auch mit gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.<\/p><ol start=\"6\"><li>Zahlungsbedingungen<\/li><\/ol><p>Die vereinbarten Verg\u00fctungss\u00e4tze f\u00fcr erbrachte Werkstattleistungen werden sp\u00e4testens mit Aush\u00e4ndigung des Fahrzeugs an den Kunden \u2013 grunds\u00e4tzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachl\u00e4sse, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist \u2013 zur Zahlung an CarTraction f\u00e4llig. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob Werkstattleistungen in der Niederlassung von CarTraction oder vor Ort an einer Rennstrecke oder extern erbracht werden. CarTraction kann in jedem Fall die \u00dcbergabe des Fahrzeugs davon abh\u00e4ngig machen, dass offene Betr\u00e4ge beglichen werden.<\/p><p>Grunds\u00e4tzlich sind Zahlungen in bar zu leisten. Es obliegt dem Ermessen von CarTraction, andere Zahlungsmittel wie z. B. Kreditkarten zu akzeptieren. Geb\u00fchren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremdw\u00e4hrungen oder ausl\u00e4ndischen Kreditkarten o. \u00e4. entstehen, sind vom Kunden zu tragen.<\/p><p>CarTraction ist berechtigt, bei Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Werkstattleistungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Dies bedarf im Einzelfall einer Vereinbarung mit dem Kunden. Ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 10.000 \u20ac brutto betr\u00e4gt diese jedoch grunds\u00e4tzlich 20 % des voraussichtlichen Auftragswertes.<\/p><p>Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen ger\u00e4t der Kunde in Verzug, ohne dass es daf\u00fcr einer Mahnung durch CarTraction bedarf. S\u00e4mtliche Verg\u00fctungsforderungen werden f\u00fcr die Dauer des Schuldnerverzuges des Kunden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Dar\u00fcber hinaus steht CarTraction das Recht zu, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.<\/p><p>Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit gegen\u00fcber CarTraction geltend machen, als dass diese rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Davon ausgenommen sind die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen aus demselben Werkvertrag sowie die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p>Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Anspr\u00fcche von CarTraction durch mangelnde Solvenz des Kunden gef\u00e4hrdet werden, ist CarTraction entsprechend der Ma\u00dfgaben der gesetzlichen Vorschriften dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern und (ggf. nach Fristsetzung) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden gestellt wird.<\/p><ol start=\"7\"><li>Eigentumsvorbehalt<\/li><\/ol><p>Soweit von CarTraction verbaute Zubeh\u00f6r- und Ersatzteile durch den Einbau nicht bereits wesentlicher Bestandteil (\u00a7 93 BGB) des Fahrzeugs des Kunden werden, beh\u00e4lt sich CarTraction das Eigentum an den verwendeten Zubeh\u00f6r- und Ersatzteilen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus dem einzelnen Werkvertrag. Ist der Kunde ein Unternehmer, so beh\u00e4lt sich CarTraction dar\u00fcber hinaus auch das Eigentum an den verwendeten Zubeh\u00f6r- und Ersatzteilen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.<\/p><p>Stehen Teile des Kundenfahrzeugs, die nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs sind, unter Eigentumsvorbehalt, so darf der Kunde vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der vereinbarten Verg\u00fctung weder \u00fcber diese Teile verf\u00fcgen, insbesondere die Teile nicht an Dritte verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit an Dritte \u00fcbereignen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen. Es obliegt dem Kunden, einen Zugriff von Dritten auf unter Eigentumsvorbehalt stehenden Zubeh\u00f6r- und Ersatzteilen, unverz\u00fcglich und schriftlich gegen\u00fcber CarTraction anzuzeigen.<\/p><ol start=\"8\"><li>Werkunternehmerpfandrecht<\/li><\/ol><p>CarTraction steht wegen des Anspruchs auf Zahlung der Verg\u00fctung f\u00fcr die Erbringung von Werkstattleistungen ein vertragliches Pfandrecht, an den auf Grund des Vertragsschlusses in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden des Kunden, zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Werkstattarbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt und die im Besitz von CarTraction befindlichen Gegenst\u00e4nde dem Kunden geh\u00f6ren.<\/p><ol start=\"9\"><li>Gew\u00e4hrleistung bei M\u00e4ngeln<\/li><\/ol><p>F\u00fcr den Fall von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln von Werkstattleistungen ergeben sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden nach Ma\u00dfgabe der einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Vorschriften kein anderes ergibt. CarTraction haftet insoweit nur f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Werkstattleistung, insbesondere den fachgerechten Ein- und Ausbau von Fahrzeugteilen. Soweit dabei Teile eingebaut werden, die der Kunde im Zusammenhang des Werkstattauftrages von CarTraction erwirbt, richten sich die Rechte des Kunden wegen M\u00e4ngel der verwendeten Teile nach Abschnitt III. dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Einbau von Motorsportteilen. F\u00fcr vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellte Teile wird keine Haftung \u00fcbernommen. Insoweit ist der Kunde gehalten, den jeweiligen Hersteller im Wege der Produkthaftung in Anspruch zu nehmen.<\/p><p>Nimmt der Kunde eine Werkstattleistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbeh\u00e4lt.<\/p><p>Der Kunde hat offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von zwei Wochen ab Annahme der Werkstattleistungen schriftlich anzuzeigen, wobei die Frist durch rechtzeitige Absendung der Anzeige gewahrt wird. Im \u00dcbrigen ist der Kunde verpflichtet, M\u00e4ngel der Werkstattleistungen unverz\u00fcglich nach Ihrer Entdeckung gegen\u00fcber CarTraction offenzulegen und zu bezeichnen.<\/p><p>Kommt der Kunde seinen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nicht nach, haftet CarTraction nicht f\u00fcr den nicht (rechtzeitig) angezeigten Mangel.<\/p><p>Ist die erbrachte und abgenommene Werkstattleistung mangelbehaftet, so ist es grunds\u00e4tzlich Sache von CarTraction, nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Herstellung eines neuen Werkes, d. h. erneute Vornahme der erforderlichen Werkstattleistungen, zu beseitigen. Schl\u00e4gt der erste Nachbesserungsversuch fehl, steht CarTraction das Recht zu, zwei weitere Nachbesserungsversuche zu unternehmen, soweit dies erforderlich und angemessen ist und \u00fcberwiegende Interessen des Kunden einem weiteren Nachbesserungsversuch nicht entgegenstehen.<\/p><p>CarTraction steht das Recht zu, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Kunde die f\u00e4llige Verg\u00fctung entrichtet. Unbeschadet davon bleibt das Recht des Kunden, einen Teil der f\u00e4lligen Verg\u00fctung, der im Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des Mangels angemessen ist, zur\u00fcckzubehalten.<\/p><p>Der Kunde hat CarTraction zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere sein Fahrzeug wegen ger\u00fcgter M\u00e4ngel der erbrachten Werkstattleistungen zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von CarTraction \u00fcber.<\/p><p>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, werden von CarTraction getragen, soweit sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, steht CarTraction grunds\u00e4tzlich das Recht zu, die dadurch entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.<\/p><p>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder ist eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder aber nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Werkvertrag zur\u00fccktreten oder die geschuldete Verg\u00fctung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist der R\u00fccktritt ausgeschlossen.<\/p><p>Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Vorschriften dieses Abschnitts und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen. Dies l\u00e4sst die Haftung f\u00fcr arglistig verschwiegene M\u00e4ngel sowie im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"10\"><li>Verj\u00e4hrung<\/li><\/ol><p>In Abweichung von \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln eines Werkes, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Ver\u00e4nderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen hierf\u00fcr besteht, ein Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstands.<\/p><p>Von vorstehender Regelung unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen f\u00fcr die Erbringung von Planungs- oder \u00dcberwachungsleistungen f\u00fcr ein Werk (\u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie bei Arglist von CarTraction (\u00a7 634a Abs. 3 BGB).<\/p><p>Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, soweit diese auf einem Mangel des Werkes beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfig gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Davon unber\u00fchrt bleiben die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes.<\/p><p>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen. Dies gilt in erster Linie, soweit es um die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen aus einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit geht.<\/p><ol start=\"11\"><li>Fremdteileinbau<\/li><\/ol><p>Auf Wunsch des Kunden kann CarTraction auch Fremdteile verbauen. Fremdteile im Sinne dieser Regelung sind solche Teile und Zubeh\u00f6r, die von CarTraction weder selbst hergestellt oder von einem Lieferanten bezogen worden sind, sondern vom Kunden stammen und von diesem mitgebracht worden sind. Im Falle eines solchen Fremdteileinbaus \u00fcbernimmt CarTraction keine Haftung hinsichtlich der Mangelfreiheit der verwendeten Fremdteile und m\u00f6glicher Auswirkungen auf das Kundenfahrzeug durch die Verwendung dieser Teile.<\/p><ol start=\"12\"><li>Verlust von Garantieanspr\u00fcchen und Auswirkungen auf Gew\u00e4hrleistung<\/li><\/ol><p>Durch die Modifikation der Datenst\u00e4nde von Fahrdynamiksteuerger\u00e4ten oder der Einbau von Zusatzsteuerger\u00e4ten, wie z.B. D\u00e4mpferregelung oder geregelte Quersperre verlieren Sie ggf. die Garantieanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Hersteller Ihres Fahrzeugs in Bezug auf das Fahrwerk, Bremsen und Karosserie. Dar\u00fcber hinaus kann die Modifikation m\u00f6gliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer Ihres Fahrzeugs beeintr\u00e4chtigen. Mit Ausnahme von Anspr\u00fcchen, die sich gegebenenfalls aus einer von CarTraction gew\u00e4hrten Garantie ergeben, kann CarTraction hierf\u00fcr nicht haftbar gemacht werden.<\/p><ol start=\"13\"><li>Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz<\/li><\/ol><p>Die \u00c4nderung von Datens\u00e4tzen, der Einbau eines Zusatzsteuerger\u00e4tes oder der Einbau von Teilen oder Fremdteilen kann zum Erl\u00f6schen der allgemeinen Betriebserlaubnis f\u00fcr Ihr Fahrzeug f\u00fchren. Dies hat die Konsequenz, dass das so ver\u00e4nderte Fahrzeug nicht im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr benutzt werden darf. Sie haben die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Pr\u00fcfeinrichtung i.S.d. \u00a7 19 StVZO in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren. Dar\u00fcber hinaus werden Sie darauf hingewiesen, dass ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz besteht.<\/p><p>CarTraction ist angesichts der produkt- und ausstattungsbezogenen Vielfalt im Fahrzeugbereich au\u00dferstande, s\u00e4mtliche Eigenschaften auf Kompatibilit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen und diese zu gew\u00e4hrleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch eine amtlich anerkannte Pr\u00fcfeinrichtung i.S.d. \u00a7 19 StVZO ist nicht vereinbart.<\/p><p><span style=\"color: #ffffff;\"><b>III. Bestimmungen f\u00fcr den Verkauf von Ersatz- und Zubeh\u00f6rteilen<\/b><\/span><\/p><ol><li>Anwendungsbereich<\/li><\/ol><p>Die Vorschriften des III. Abschnitts finden erg\u00e4nzend Anwendung, wenn der Kunde mit CarTraction einen Vertrag \u00fcber den Kauf und die Lieferung von Ersatz- und Zubeh\u00f6rteilen abschlie\u00dft, unabh\u00e4ngig davon, ob CarTraction die Produkte selbst herstellt oder beim jeweiligen Hersteller selber einkauft.<\/p><ol start=\"2\"><li>Vertragsschluss<\/li><\/ol><p>Erfolgt ein Einkauf des Kunden in der Niederlassung von CarTraction oder an der Rennstrecke, so gibt der Kunde nach Auswahl der gew\u00fcnschten Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile ein verbindliches m\u00fcndliches Vertragsangebot ab. Dieses kann CarTraction nur sofort annehmen. Nach m\u00fcndlicher oder per E-Mail erfolgter Annahme des Angebots kommt unmittelbar ein Kaufvertrag zustande.<\/p><p>Bestellt der Kunde Zubeh\u00f6r- und Ersatzteile bei CarTraction im Wege des Fernabsatzes (Bestellung per Telefon, E-Mail oder Bestellung im Online-Shop), so stellt dies ein verbindliches Vertragsangebot des Kunden dar. Soweit kein anderes bestimmt ist, steht CarTraction das Recht zu, das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Zugang des Angebots durch den Kunden anzunehmen. In diesem Fall kann die Annahme entweder schriftlich durch Auftragsbest\u00e4tigung, textlich per E-Mail oder durch schl\u00fcssiges Verhalten angenommen werden, indem CarTraction zur Vertragserf\u00fcllung \u00fcbergeht und die Auslieferung der Ware an den Kunden vornimmt.<\/p><ol start=\"3\"><li>Widerrufsrecht<\/li><\/ol><p>Ist der Kunde ein Verbraucher und t\u00e4tigt dieser eine Bestellung bei CarTraction im Wege des Fernabsatzes (Bestellung per Telefon oder Bestellung per E-mail), so steht dem Kunden nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.<\/p><p>Es wird auf die gesonderte Widerrufsbelehrung verwiesen, die auch unter www.CarTraction.de kostenfrei abgerufen werden kann.<\/p><ol start=\"4\"><li>Freiwilliges R\u00fcckgaberecht f\u00fcr Verbraucher und gewerbliche Kunden<\/li><\/ol><p>CarTraction r\u00e4umt Ihnen ein freiwilliges, vertragliches R\u00fcckgaberecht f\u00fcr die meisten gekauften Waren ein. Dieses R\u00fcckgaberecht besteht unabh\u00e4ngig und zus\u00e4tzlich zu den Ihnen zustehenden gesetzlichen Rechten. Insbesondere Ihre Gew\u00e4hrleistungsrechte und Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher bleiben uneingeschr\u00e4nkt und unber\u00fchrt.<\/p><p>a) R\u00fcckgabefrist<\/p><p>Das R\u00fcckgaberecht besteht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Transporteur ist, die Ware erhalten haben. Der Tag der Lieferung wird bei der Berechnung der Frist nicht mit eingerechnet.<\/p><p>b) Aus\u00fcbung es R\u00fcckgaberechts<\/p><p>Zur Aus\u00fcbung des R\u00fcckgaberechtes senden Sie bitte die erhaltene Ware innerhalb der Frist von 30 Tagen an CarTraction zur\u00fcck. Es reicht aus, wenn Sie die Ware innerhalb dieser Frist absenden. Die Ware muss unbesch\u00e4digt, vollst\u00e4ndig, in Original-Verpackung und sicher verpackt sein. Der Ware muss ein Schreiben beigef\u00fcgt sein, aus dem sich Ihre Kundennummer, das Lieferdatum und die Rechnungsnummer ergeben.<\/p><p>c) Ausschluss des R\u00fcckgaberechtes<\/p><p>Ein R\u00fcckgaberecht besteht nicht f\u00fcr<\/p><p>&#8211; elektrische oder elektronische Teile oder Ger\u00e4te<\/p><p>&#8211; Artikel, die wir nicht auf Lager halten<\/p><p>&#8211; Artikel, die CarTraction entsprechend Ihren W\u00fcnschen und Vorgaben speziell f\u00fcr Ihre Zwecke gefertigt hat<\/p><p>&#8211; besch\u00e4digte oder unvollst\u00e4ndige Artikel und Artikel ohne Originalverpackung<\/p><p>&#8211; Software-Pakete<\/p><p>d) Folgen der R\u00fcckgabe<\/p><p>Wenn Sie die Ware gem\u00e4\u00df den vorstehenden Regelungen an CarTraction zur\u00fccksenden, erstattet CarTraction Ihnen den geleisteten Kaufpreis, nicht aber die R\u00fccksendekosten sowie etwaige Versand-kosten des urspr\u00fcnglichen Kaufes.<\/p><p>Hat die Ware w\u00e4hrend Ihrer Besitzzeit einen Wertverlust erlitten, so ist CarTraction berechtigt, diesen Wertverlust vom Kaufpreis abzuziehen, dies aber nur dann, wenn der Wertverlust auf einen zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><p>e) Sonderregelungen f\u00fcr gewerbliche Kunden<\/p><p>Soweit Sie Ware im Rahmen Ihrer gewerblichen T\u00e4tigkeit bei CarTraction bezogen haben (\u201eB2B\u201c) erstattet CarTraction die Kosten der R\u00fccksendung nicht. Au\u00dferdem beh\u00e4lt CarTraction sich vor, eine Wiedereinlagerungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von 15 % des Nettowarenwertes zu berechnen und von dem zu erstattenden Kaufpreis abzuziehen.<\/p><p>f) Gefahrtragung<\/p><p>CarTraction macht ausdr\u00fccklich darauf aufmerksam, dass der Kunde die Transportgefahr f\u00fcr die R\u00fccksendung tr\u00e4gt. Das bedeutet, dass CarTraction, wenn die Ware auf dem R\u00fccksendeweg verloren geht oder besch\u00e4digt wird, nicht zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet ist. In diesem Fall stehen Ihnen ggf. Ersatzanspr\u00fcche gegen das von Ihnen beauftragte Transportunternehmen zu.<\/p><ol start=\"5\"><li>Lieferung, Schuldner- und Annahmeverzug<\/li><\/ol><p>Von CarTraction benannte Liefertermine und Lieferfristen bed\u00fcrfen f\u00fcr Ihre Verbindlichkeit einer schriftlichen Best\u00e4tigung. Andernfalls handelt es sich nur um Richtwerte f\u00fcr den Kunden.<\/p><p>Werden verbindliche Liefertermine oder -fristen von CarTraction, aus Gr\u00fcnden, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten, wird CarTraction den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Verz\u00f6gerung in Kenntnis setzen und zugleich einen neuen Liefertermin bzw. eine neue Lieferfrist bestimmen. Ist CarTraction auch zu diesem Zeitpunkt aus von ihr nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden an einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung gehindert, ist CarTraction berechtigt, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarten Gegenleistungen oder einen Teil davon erbracht, ist CarTraction zur unverz\u00fcglichen Erstattung verpflichtet.<\/p><p>CarTraction hat es nicht zu vertreten, wenn die Lieferung von Ersatz- und Zubeh\u00f6rteilen durch Zulieferer nicht rechtzeitig erfolgt, CarTraction ein zum Kaufvertrag des Kunden deckungsgleiches Gesch\u00e4ft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat, CarTraction und das zuliefernde Unternehmen kein Verschuldensvorwurf trifft oder aber CarTraction im konkreten Einzelfall nicht zu einer Beschaffung verpflichtet ist.<\/p><p>Der Eintritt des Verzuges bestimmt sich grunds\u00e4tzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ger\u00e4t CarTraction aber auch im Falle verbindlicher Liefertermine und -fristen nicht ohne Mahnung des Kunden in Schuldnerverzug. Soweit sich f\u00fcr den Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens gegen CarTraction ergibt, ist dieser auf einen Betrag in H\u00f6he von 5 % des Vertragswerts der versp\u00e4tet erbrachten Leistung begrenzt. CarTraction haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w\u00e4re.<\/p><p>Unbeschadet von diesen Vorschriften bestehen die zwingenden gesetzlichen Anspr\u00fcche des Kunden sowie solche Rechte, die sich f\u00fcr CarTraction im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht aufgrund von Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder der Nacherf\u00fcllung ergeben.<\/p><p>Sofern der Kunde dies verlangt, k\u00f6nnen die bestellten Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile auf Kosten des Kunden an einen anderen Bestimmungsort versendet werden. Im Falle eines solchen Versendungskaufes steht, vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Vereinbarungen, CarTraction das Recht zu, die Art der Versendung (beauftragtes Unternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.<\/p><p>Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den Kunden \u00fcber. Im Falle eines Versendungskaufes geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Gefahr von Verz\u00f6gerungen bereits mit \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Kunden \u00fcber. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt dies jedoch nur f\u00fcr den Fall, dass der Kunde den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmt hat und CarTraction dem Kunden diese Person oder dieses Unternehmen nicht zuvor benannt hat. Die \u00dcbergabe an den Kunden steht es gleich, wenn sich dieser im Annahmeverzug befindet.<\/p><p>Ger\u00e4t der Kunde in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich die Lieferung der bestellten Ware aus anderen Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, so berechtigt dies CarTraction zur Geltendmachung des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich erforderlicher Mehraufwendungen (wie z. B. die Kosten der Lagerung von Produkten, deren Auslieferung an den Kunden sich verz\u00f6gert). CarTraction kann zur Abgeltung solcher Schadensersatzanspr\u00fcche eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % des Nettopreises der bestellten Produkte pro Kalenderwoche, beginnend mit Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Liefertermin\/nach Ende der Lieferfrist bzw. in Ermangelung eines verbindlichen Liefertermins\/einer verbindlichen Lieferfrist nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft. Die pauschale Entsch\u00e4digung ist auf einen Betrag von maximal 5 % des Nettoproduktpreises begrenzt. Unbeschadet dieser Regelung kann CarTraction auch einen h\u00f6heren Schaden nachweisen und geltend machen. Unber\u00fchrt bleiben auch sonstige gesetzliche Anspr\u00fcche. Macht CarTraction einen Anspruch geltend, der auf Zahlung eines \u00fcber die Pauschale hinausgehenden Geldbetrages gerichtet ist, ist die geleistete Pauschale entsprechend in Anrechnung zu bringen. Der Kunde kann den Nachweis f\u00fchren, dass CarTraction kein oder ein geringerer Schaden als der Pauschalbetrag entstanden ist.<\/p><ol start=\"6\"><li>Preise<\/li><\/ol><p>Ma\u00dfgeblicher Kaufpreis ist stets der jeweils aktuelle Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise einschlie\u00dflich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><p>Im Falle eines Versendungskaufes hat der Kunde auch die Transportkosten zu tragen. W\u00fcnscht der Kunde den Abschluss einer Transportversicherung, so hat er auch die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes werden von CarTraction nicht zur\u00fcck-genommen. Diese gehen vielmehr in das Eigentum des Kunden \u00fcber.<\/p><p>Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern, Kosten f\u00fcr Gelangensbest\u00e4tigungen und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der Kunde.<\/p><p>Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, welche nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, beh\u00e4lt sich CarTraction das Recht vor, zun\u00e4chst eine Rechnung unter Ber\u00fccksichtigung der Mehrwertsteuer auszustellen. Die auf Steuern entfallenden Betr\u00e4ge wird CarTraction dem Kunden erstatten, wenn der Kunde CarTraction eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Gelangensbest\u00e4tigung oder die im Einzelfall erforderlichen Dokumente f\u00fcr den Nachweis der tats\u00e4chlichen Ausfuhr ins Ausland vorlegt.<\/p><ol start=\"7\"><li>Zahlungsbedingungen<\/li><\/ol><p>Im Falle eines Produkteinkaufs am Firmensitz von CarTraction wird der Kaufpreis unmittelbar zur Zahlung f\u00e4llig. Die \u00dcbergabe der Ersatz- bzw. Zubeh\u00f6rteile erfolgt unmittelbar nach Begleichung der offenen Betr\u00e4ge, sofern nicht anders vereinbart.<\/p><p>Wird zwischen den Parteien Vorkasse vereinbart, wird der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung f\u00e4llig. Die \u00dcbergabe oder der Versand kann erst nach Zahlungseingang erfolgen.<\/p><p>In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen wird der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Abholung der Ware zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p><p>Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen ger\u00e4t der Kunde in Verzug, ohne dass es daf\u00fcr einer Mahnung durch CarTraction bedarf. S\u00e4mtliche Kaufpreise werden f\u00fcr die Dauer des Schuldnerverzuges des Kunden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Dar\u00fcber hinaus steht CarTraction das Recht zu, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.<\/p><p>Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit gegen\u00fcber CarTraction geltend machen, als dass diese rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sein m\u00fcssen. Davon ausgenommen sind die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen aus demselben Kaufvertrag sowie die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p><p>Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Anspr\u00fcche von CarTraction durch mangelnde Solvenz des Kunden gef\u00e4hrdet werden, ist CarTraction entsprechend der Ma\u00dfgaben der gesetzlichen Vorschriften dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern und (ggf. nach Fristsetzung) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden gestellt wird.<\/p><ol start=\"8\"><li>Eigentumsvorbehalt<\/li><\/ol><p>Das Eigentum an verkauften Produkten wird bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus dem einzelnen Kaufvertrag vorbehalten. Ist der Kunde ein Unternehmer, so beh\u00e4lt sich CarTraction dar\u00fcber hinaus auch das Eigentum an verkauften Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Forderungen aus einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung vor.<\/p><p>Stehen vom Kunden bezogene Produkte unter Eigentumsvorbehalt, so darf der Kunde vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Kaufpreises weder \u00fcber diese Produkte verf\u00fcgen, insbesondere die Produkte nicht an Dritte verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit an Dritte \u00fcbereignen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr\u00e4umen. Es obliegt dem Kunden, einen Zugriff von Dritten auf unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten unverz\u00fcglich und schriftlich gegen\u00fcber CarTraction anzuzeigen.<\/p><ol start=\"9\"><li>Gew\u00e4hrleistung bei M\u00e4ngeln<\/li><\/ol><p>Bezieht der Kunde von CarTraction im Rahmen eines Kaufvertrages Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile, so handelt es sich grunds\u00e4tzlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich als regul\u00e4re Ersatzteile gekennzeichnet sind, um Motorsportteile ohne ABE, die nicht im Rahmen der StVZO zugelassen sind. Der Einkauf von Motorsportteilen stellt einen Bezug kurzlebiger Hochleistungsprodukte dar. F\u00fcr diese speziellen Motorsportteile kann CarTraction aufgrund der Eigenart der Produkte die einer hohen Beanspruchung unterliegen und damit einhergehend eine regelm\u00e4\u00dfig kurze Verwendungs- und Lebensdauer haben, keine Garantie oder Gew\u00e4hrleitung \u00fcbernehmen.<\/p><p>Nur soweit der Kunde Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile bezieht, die ausdr\u00fccklich als nach StVZO zugelassene Teile gekennzeichnet sind, z. B. mittels ABE, Teilegutachten oder vergleichbar, finden erg\u00e4nzend die Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches \u00fcber Gew\u00e4hrleistungsrechte bei M\u00e4ngeln Anwendung. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsrechten setzt jedoch voraus, dass die Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile werden bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet, soweit diese im Verkehr auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen der \u00fcblichen Abnutzung durch die Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr ausgesetzt werden. Soweit eine dar\u00fcberhinausgehende Verwendung, insbesondere durch Teilnahme an Rennsport- oder auf Erzielung von Hochgeschwindigkeiten gerichteten Veranstaltungen erfolgt, kann f\u00fcr diese Teile keine Garantie \u00fcbernommen werden. Wir weisen ferner darauf hin, dass durch die im Rennbetrieb typische au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung die Teile schadhaft werden k\u00f6nnen, was auch zu Folgesch\u00e4den f\u00fchren kann. Der Kunde versichert, dieses Risiko zu kennen und hieraus keinerlei Schadensanspr\u00fcche oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend zu machen. F\u00fcr diese Ersatz- und Zubeh\u00f6rteile kann nur eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr den Fall der Lieferung mangelbehafteter Teile erfolgen.<\/p><p>Eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr M\u00e4ngel der Kaufsache besteht ferner dann nicht, wenn es sich um den Kauf von gebrauchten Zubeh\u00f6r- und Ersatzteilen handelt und die bezogenen Produkte auch ausdr\u00fccklich als solche gekennzeichnet worden sind. Im Falle von Gebrauchtteilen haftet CarTraction nur, wenn CarTraction das Vorliegen eines Mangels arglistig verschwiegen oder aber eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat. Im \u00dcbrigen werden Gebrauchtteile gekauft wie gesehen. CarTraction verpflichtet sich lediglich dazu, Gebrauchtteile einer Pr\u00fcfung auf ihre Gebrauchstauglichkeit zu unterziehen. Der Kunde kann hieraus jedoch keine Gew\u00e4hrleistungsrechte gegen\u00fcber CarTraction ableiten.<\/p><p>Soweit im \u00dcbrigen eine Gew\u00e4hrleistung in Betracht kommt, richten sich die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln nach Ma\u00dfgabe der einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Vorschriften kein anderes ergibt. Unber\u00fchrt von den folgenden Vorschriften bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Lieferantenregress nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB, soweit der Kunde von CarTraction ein Unternehmer ist und als Lieferant die bezogene Ware an Endverbraucher weiter vertreibt.<\/p><p>Soweit die gesetzliche M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung greift, richtet sich diese insbesondere nach der vereinbarten Beschaffenheit der bezogenen Produkte. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten die von CarTraction verwendeten und als solche bezeichneten Produktbeschreibungen. Dies gilt auch in dem Fall, dass CarTraction die Produktbeschreibung eines eigenen und von CarTraction verschiedenen Lieferanten verwendet.<\/p><p>Ist der Kaufvertrag sowohl f\u00fcr CarTraction als auch f\u00fcr den Kunden, der ein Unternehmer ist, ein Handelsgesch\u00e4ft im Sinne der \u00a7\u00a7 343 ff HGB, so h\u00e4ngt die M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung von der Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten aus \u00a7\u00a7 377, 381 HGB ab. Dies hat zur Folge, dass der Kunde gegen\u00fcber CarTraction einen Mangel unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen hat. Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab Kenntniserlangung vom Mangel erfolgt, wobei die Frist durch rechtzeitige Absendung der M\u00e4ngelanzeige gewahrt wird.<\/p><p>Unabh\u00e4ngig von den handelsrechtlichen Obliegenheiten hat ein Kunde, der ein Unternehmer ist, auch ohne Vorliegen eines Handelsgesch\u00e4fts offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich der F\u00e4lle von Falsch- und Minderlieferungen) innerhalb von zwei Wochen ab Annahme oder Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch insoweit die Frist durch rechtzeitige Absendung der Anzeige gewahrt wird.<\/p><p>Kommt der Kunde, der ein Unternehmer ist, seinen gesetzlichen und\/oder vertraglichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten nicht nach, haftet CarTraction nicht f\u00fcr den nicht (rechtzeitig) angezeigten Mangel.<\/p><p>Ist die angenommene oder gelieferte Ware mangelbehaftet, ist es grunds\u00e4tzlich Sache des Kunden, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zur Beseitigung des Mangels zu verlangen. Unterbleibt eine entsprechende Erkl\u00e4rung des Kunden, kann CarTraction den Kunden dazu auffordern, binnen einer angemessenen Frist sein Wahlrecht auszu\u00fcben. Nimmt der Kunde sein Wahlrecht innerhalb der gesetzten Frist nicht wahr, so geht mit Fristablauf das Wahlrecht auf CarTraction \u00fcber.<\/p><p>CarTraction steht das Recht zu, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der Kunde den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Unbeschadet davon bleibt das Recht des Kunden, einen Teil des f\u00e4lligen Kaufpreises, der im Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des Mangels angemessen ist, zur\u00fcckzubehalten.<\/p><p>Der Kunde hat CarTraction zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die wegen M\u00e4ngeln ger\u00fcgte Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Entscheidet sich der Kunde bzw. CarTraction f\u00fcr eine Ersatzlieferung, so hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben. Entscheidet sich der Kunde f\u00fcr eine Nachbesserung, so kann er von CarTraction den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau einer mangelfreien Sache verlangen, sofern die urspr\u00fcnglich von CarTraction gelieferten Produkte bestimmungsgem\u00e4\u00df eingebaut worden sind. Dem Kunden steht das Wahlrecht zu, alternativ den daf\u00fcr erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen ist dabei auf einen Betrag begrenzt, der den verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten entspricht. Die Erstattung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kosten kann CarTraction dagegen grunds\u00e4tzlich verweigern.<\/p><p>Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten, werden von CarTraction getragen, soweit sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, steht CarTraction grunds\u00e4tzlich das Recht zu, die dadurch entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.<\/p><p>Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl oder ist eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder aber nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel ist der R\u00fccktritt ausgeschlossen.<\/p><p>Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Vorschriften dieses Abschnitts und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen. Dies l\u00e4sst die Haftung f\u00fcr arglistig verschwiegene M\u00e4ngel sowie im Falle der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit unber\u00fchrt.<\/p><ol start=\"10\"><li>Verj\u00e4hrung<\/li><\/ol><p>In Abweichung von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln zwei Jahre ab Entgegennahme bzw. Lieferung der Vertragsware. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt abweichend von vorstehender Regelung eine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln von einem Jahr ab Entgegennahme bzw. Lieferung der Vertragsware.<\/p><p>Im Falle des Kaufs von gebrauchten Ersatz- und Zubeh\u00f6rteilen betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln der Kaufsache, soweit diese nicht nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen ist, ein Jahr ab Entgegennahme bzw. Lieferung der Vertragsware. Ist der Kunde ein Unternehmer, gilt abweichend von vorstehender Regelung eine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus M\u00e4ngeln der gebrauchten Kaufsache von sechs Monaten ab Entgegennahme bzw. Lieferung der Vertragsware.<\/p><p>Von vorsehender Regelung unber\u00fchrt bleiben gesetzliche Sonderregelungen f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist von CarTraction (\u00a7 438 Abs. 3 BGB) und f\u00fcr Anspr\u00fcche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (\u00a7 479 BGB).<\/p><p>Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, soweit diese auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfig gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Davon unber\u00fchrt bleiben die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes.<\/p><p>F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen. Dies gilt in erster Linie, soweit es um die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen aus einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit geht.<\/p><h3><span style=\"color: #ffffff;\">IV. Bestimmungen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen<\/span><\/h3><ol><li>Anwendungsbereich<\/li><\/ol><p>Die Vorschriften des IV. Abschnitts finden erg\u00e4nzend Anwendung, wenn der Kunde mit CarTraction einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen abschlie\u00dft. Solche stehen regelm\u00e4\u00dfig mit dem Service Angebot von CarTraction im Zusammenhang mit Rennen, Testtagen, Fahrertrainings oder sonstigen Veranstaltungen und werden von CarTraction vor Ort oder aber im r\u00e4umlichen Zusammenhang erbracht.<\/p><p>Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Dienstleistungen (Katalog nicht abschlie\u00dfend):<\/p><p>Coaching der Fahrer durch Rennsportinstruktoren<\/p><p>Organisation und Durchf\u00fchrung von Lehrg\u00e4ngen<\/p><p>Technische Beratung und Betreuung<\/p><p>Soweit der Kunde ein Gesamtpaket bucht, das neben dienstvertraglichen auch werkvertraglichen Komponenten zum Inhalt hat, finden die Vorschriften dieses Abschnitts f\u00fcr die dienstvertraglichen Komponenten und erg\u00e4nzend die Vorschriften des II. Abschnitts f\u00fcr die werkvertraglichen Komponenten Anwendung.<\/p><ol start=\"2\"><li>Vertragsschluss<\/li><\/ol><p>Ein Vertrag \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen durch CarTraction kommt dadurch zustande, dass der Kunde die gew\u00fcnschten Dienstleistungen bei CarTraction bucht und CarTraction dieses Angebot innerhalb von vierzehn Kalendertagen durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung annimmt.<\/p><p>Beginnt CarTraction mit der Vertragsdurchf\u00fchrung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbest\u00e4tigung zugegangen ist, kommt der Vertrag mit Beginn der Ausf\u00fchrung der vertraglichen Leistungen zustande.<\/p><p>CarTraction steht das Recht zu, die Erbringung einzelner Dienstleistungen auf Dritte zu \u00fcbertragen. Vertragspartner des Kunden bleibt CarTraction, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes bestimmt wird.<\/p><ol start=\"3\"><li>Vertragsgegenstand und Durchf\u00fchrung der Dienstleistungen<\/li><\/ol><p>Inhalt und Umfang der von CarTraction zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ausschlie\u00dflich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p><p>CarTraction bestimmt \u2013 nach Ma\u00dfgabe des Vertragsgegenstandes \u2013 die Art und Weise der Leistungserbringung.<\/p><p>Der Kunde ist gegen\u00fcber CarTraction bzw. den im Einzelnen mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von CarTraction oder sonst mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragten Dritten nicht weisungsbefugt.<\/p><ol start=\"4\"><li>Termine, Fristen und Verzug<\/li><\/ol><p>Werden von CarTraction Termine und Fristen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt, so sind diese nur dann verbindlich, wenn sie Gegenstand der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung an den Kunden sind.<\/p><p>Leistungsfristen beginnen grunds\u00e4tzlich mit Abschluss des Vertrages, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Soweit Leistungstermine vereinbart werden, stehen diese unter dem Vorbehalt, dass CarTraction seinerseits die notwendigen Leistungen seiner jeweiligen Vertragspartner rechtzeitig und vertragsgem\u00e4\u00df erh\u00e4lt.<\/p><p>Werden verbindliche Leistungstermine oder -fristen von CarTraction aus Gr\u00fcnden, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten, wird CarTraction den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Verz\u00f6gerung in Kenntnis setzen und zugleich einen neuen Leistungstermin bzw. eine neue Leistungsfrist bestimmen. Ist CarTraction auch zu diesem Zeitpunkt aus von ihr nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden an einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung gehindert, ist CarTraction berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt die vereinbarten Gegenleistungen oder einen Teil davon erbracht, ist CarTraction zur unverz\u00fcglichen Erstattung verpflichtet.<\/p><p>CarTraction hat es nicht zu vertreten, wenn die Erbringung von Leistungen von einbezogenen Drittunternehmen nicht rechtzeitig erfolgt und weder CarTraction noch das Drittunternehmen kein Verschuldensvorwurf trifft.<\/p><p>Der Eintritt des Verzuges bestimmt sich grunds\u00e4tzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend davon ger\u00e4t CarTraction aber auch im Falle verbindlicher Leistungstermine und -fristen nicht ohne Mahnung des Kunden in Schuldnerverzug. Soweit sich f\u00fcr den Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens gegen CarTraction ergibt, ist dieser auf einen Betrag in H\u00f6he von 5 % des Vertragswerts der versp\u00e4tet erbrachten Leistung begrenzt. CarTraction haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w\u00e4re.<\/p><p>Unbeschadet von diesen Vorschriften bestehen die zwingenden gesetzlichen Anspr\u00fcche des Kunden sowie solche Rechte, die sich f\u00fcr CarTraction im Falle des Ausschlusses der Leistungspflicht aufgrund von Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder der Nacherf\u00fcllung ergeben.<\/p><ol start=\"5\"><li>Preise<\/li><\/ol><p>Ma\u00dfgeblich und verbindlich sind alleine die in der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise als Bruttopreise einschlie\u00dflich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/p><ol start=\"6\"><li>Zahlungsbedingungen<\/li><\/ol><p>Die vereinbarten Verg\u00fctungss\u00e4tze f\u00fcr zu erbringende Dienstleistungen werden mit Vertragsabschluss \u2013 grunds\u00e4tzlich ohne Skonto oder sonstigen Nachl\u00e4ssen, soweit im Einzelfall kein anderes vereinbart ist \u2013 zur Zahlung an CarTraction f\u00e4llig. CarTraction wird im Einzelfall bestimmen, in wie vielen Tranchen und zu welchen Zeitpunkten Zahlungsziele zu erf\u00fcllen sind. In jedem Fall kann CarTraction die Erbringung von Dienstleistungen davon abh\u00e4ngig machen, dass offene Betr\u00e4ge vorab im Wege der Vorkasse beglichen werden.<\/p><p>Grunds\u00e4tzlich sind Zahlungen in bar zu leisten. Es obliegt dem Ermessen von CarTraction, andere Zahlungsmittel wie \u00dcberweisungen, Kreditkarten, etc. zu akzeptieren. Geb\u00fchren und Kosten, die durch den Einsatz von Fremdw\u00e4hrungen oder ausl\u00e4ndischen Kreditkarten o. \u00e4. entstehen, sind vom Kunden zu tragen.<\/p><p>Mit Ablauf der im Einzelfall benannten Zahlungsfristen ger\u00e4t der Kunde in Verzug, ohne dass es daf\u00fcr einer Mahnung durch CarTraction bedarf. S\u00e4mtliche Verg\u00fctungsforderungen werden f\u00fcr die Dauer des Schuldnerverzuges des Kunden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst. Dar\u00fcber hinaus steht CarTraction das Recht zu, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.<\/p><p>Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit gegen\u00fcber CarTraction geltend machen, als dass diese rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sein m\u00fcssen. Dies beschr\u00e4nkt den Kunden nicht in seiner M\u00f6glichkeit Gegenrechte, die aus einer von CarTraction zu vertretenen Leistungsst\u00f6rung resultieren, geltend zu machen.<\/p><p>Wird nach Vertragsschluss offenbart, dass Anspr\u00fcche von CarTraction durch mangelnde Solvenz des Kunden gef\u00e4hrdet werden, ist CarTraction entsprechend der Ma\u00dfgaben der gesetzlichen Vorschriften dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern und (ggf. nach Fristsetzung) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden gestellt wird.<\/p><ol start=\"7\"><li>Leistungsst\u00f6rungen<\/li><\/ol><p>Erbringt CarTraction eine Dienstleistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df und hat CarTraction dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten f\u00fcr den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand m\u00f6glich oder das Interesse des Kunden an der Leistung ist zeitlich bedingt entfallen (absolutes Fixgesch\u00e4ft). Dies setzt voraus, dass der Kunde eine Leistungsst\u00f6rung gegen\u00fcber CarTraction schriftlich und unverz\u00fcglich nach Kenntnis r\u00fcgt. Ist CarTraction durch h\u00f6here Gewalt an der Leistungserbringung gehindert, so muss CarTraction f\u00fcr die Verz\u00f6gerung nicht einstehen.<\/p><p>Hat CarTraction eine Dienstleistung nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht und dies auch zu vertreten und gelingt CarTraction die Erbringung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten Nachfrist aus Gr\u00fcnden, die CarTraction ebenfalls zu vertreten hat, nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehender Regelung unber\u00fchrt.<\/p><p>Macht der Kunde von seinem vorstehenden K\u00fcndigungsrecht Gebrauch, steht CarTraction ein Anspruch auf Entrichtung der Verg\u00fctung f\u00fcr die bis zum Wirksamwerden der K\u00fcndigung erbrachten Leistungen zu. Der Anspruch von CarTraction entf\u00e4llt dagegen f\u00fcr solche Leistungen, in Bezug auf welche der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der K\u00fcndigungserkl\u00e4rung qualifiziert darlegt, dass sie f\u00fcr ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind oder waren.<\/p><p>Hat CarTraction eine nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbrachte Dienstleistung nicht zu vertreten, so wird CarTraction dem Kunden im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten die vertragsgem\u00e4\u00dfe Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot von CarTraction an, geht damit die Verpflichtung des Kunden einher, den mit der Erbringung verbundenen zus\u00e4tzlichen Aufwand und nachgewiesene zus\u00e4tzliche Kosten zu \u00fcbernehmen.<\/p><ol start=\"8\"><li>Verj\u00e4hrung<\/li><\/ol><p>S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Kunden, die aus Leistungsst\u00f6rungen im Sinne der vorstehenden Regelung resultieren, verj\u00e4hren abweichend von der gesetzlichen Frist innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p><p>Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen bleiben unber\u00fchrt, soweit es um die Verj\u00e4hrung von Anspr\u00fcchen aus einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit geht.<\/p><ol start=\"9\"><li>Haftung f\u00fcr Fremdleistungen<\/li><\/ol><p>CarTraction haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie f\u00fcr den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen sind, die von CarTraction selbst erbracht werden.<\/p><h3><span style=\"color: #ffffff;\"><b>V. Sonstiges<\/b><\/span><\/h3><p>Es findet ausschlie\u00dflich die deutsche Fassung Anwendung und ist bei Rechtsstreitigkeiten im Falle von Unklarheiten, Fehlern und M\u00e4ngeln sowie Widerspr\u00fcchen gegen\u00fcber der \u00dcbersetzung ausschlaggebend.<\/p><p>Sofern daneben auch Texte (z.B. Vertr\u00e4ge, Gesch\u00e4ftsbedingungen, Korrespondenz) in anderen Sprachen verwendet werden, dienen diese nur der Information.<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der CarTraction GmbH: Pr\u00e4ambel: Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen werden wesentlicher Vertragsbestandteil in s\u00e4mtlichen Rechtsverh\u00e4ltnissen, die die CarTraction GmbH (nachfolgend CarTraction genannt), F\u00fcrstenhofer Str. 4\/3, eingetragen im Handelsregister des AG Stuttgart unter HRB 780401 und vertreten durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, durch Vertragsschluss mit ihren Kunden eingeht. Kunden in diesem Sinne sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 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